
Wir erstellen Wertgutachten für Grundstücke und Immobilien.
Gerichtsgutachten
Im Auftrag des Gerichts als neutraler Gutachter gemäß ZPO und JVEG zur Klärung der Fragestellung im Beweisschluss.
Privatgutachten
Im Auftrag einer Person, Firma oder Institution zur objektiven und unparteiischen Klärung eines Sachverhaltes gemäß Anforderung des Auftraggebers (auch in Form eines Beweis-Sicherungs-Gutachtens)
Schiedsgutachten
Im einvernehmlichen Auftrag zweier Parteien zur objektiven und unparteiischen Entscheidung eines strittigen Sachverhaltes (auch in Form eines Beweis-Sicherungs-Gutachtens)
Versicherungsgutachten
Im Auftrag von Versicherungen zur Feststellung des Schadensumfanges.
Verkehrswertgutachten verfolgen unterschiedlichste Zwecke.
Einige sind beispielhaft:
- die Bewertung des Immobilienvermögens, um es marktgerecht veräußern zu können
- die Wertermittlung (gem. BeIWrtV), um den Beleihungswert zur Finanzierung der Immobilie zu erhalten
- die Zwangsversteigerung zum Zwecke der Befriedigung von Gläubigern des Immobilieneigentümers
- die Versteigerung zur Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften oder anderen Vermögensgemeinschaften
- die Ermittlung des Zugewinnausgleiches bei Ehescheidungen
- die Ermittlung des Anfangsvermögens bei Eheschließungen mit Ehevertrag
- die Ermittlung von Renditechancen geplanter Immobilienkäufe
- um gegenüber dem Finanzamt die Schenkungssteuer oder Grunderwerbssteuer u. a. Steuerarten (niederster Wert) zu argumentieren
- u.v.a.
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Oder sind Sie auf der Suche nach einer professionellen Hausverwaltung für Ihre Wohnungseigentümergemeinschaft?
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Wir erstellen zuverlässig Wertgutachten für Grundstücke und Immobilien.
Eine Gutachtenerstellung und Beratung schließt immer einen Ortstermin, sowie eine Bestandsaufnahme ein.
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Der Erwerb oder Verkauf einer Immobilie ist immer mit viel Geld verbunden. Für die meisten Menschen ist ein solches Geschäft das größte finanzielle Abenteuer Ihres Lebens. Wer dabei nicht die Hilfe eines Fachmannes in Anspruch nimmt, geht ein unnötiges Risiko ein.
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